06.07.2012
Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich auf einen Kompromiss in der Solarförderung geeinigt. Die beschlossenen Vergütungssätze gelten Rückwirkend auf den 01. April 2012. Somit gilt auch die monatliche Degression von einem Prozent ab 01. Mai. Wie sich das niederschlägt, können Sie der Grafik entnehmen.
Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf geeinigt, die Vergütung auf eine Gesamtleistung von 52 Gigawatt zu begrenzen, nach Erreichen dieser Grenze entfällt die EEG-Vergütung. Gegenwärtig sind in Deutschland rund 28 Gigawatt am Netz.
Quelle: Solar World vom 06.07.2012
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