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Job-Ghosting: Wenn der Bewerber untertaucht

16.01.2023

Gutes Personal ist Mangelware. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich Kandidaten einfach nicht mehr melden. So schützt du dich davor.

Gutes Personal ist Mangelware. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich Kandidaten einfach nicht mehr melden. So schützt du dich davor.

Das Bewerbungsgespräch lief gut. Du hattest den Eindruck, die Chemie stimmt, und bist froh, endlich Verstärkung für dein Team gefunden zu haben. Doch plötzlich ist der Bewerber nicht mehr zu erreichen. E-Mails bleiben unbeantwortet, deine Telefonanrufe erfolglos – der Kandidat ist abgetaucht. So etwas ist kein Einzelfall.

Eine Umfrage der Jobbörse Indeed und der Marktforschungsfirma Appinio unter Personalverantwortlichen in deutschen Firmen kam kürzlich zu dem Ergebnis, dass solche Kontaktabbrüche durch die Bewerber häufiger geworden sind. Personaler sprechen in diesem Zusammenhang vom „Job-Ghosting“. Knapp ein Drittel der Befragten gab an, dass sie so etwas inzwischen monatlich erleben. Meist tauchen die Bewerberinnen und Bewerber vor oder nach dem Bewerbungsgespräch ab. Die Befragten berichteten aber auch von Kandidaten, die sich selbst nach fester Zusage plötzlich nicht mehr gemeldet haben oder sogar zum ersten Arbeitstag nicht erschienen sind.

Ghosting kostet für Betriebe Zeit und Geld

Für dich als Arbeitgeber ist so etwas in mehrfacher Sicht ärgerlich. Nicht nur, dass du einen vermeintlich passenden Bewerber doch nicht einstellen kannst. Durch das Ghosting verlierst du auch Zeit (und damit Geld), schließlich zieht sich die Suche nach einem neuen Mitarbeiter so weiter in die Länge.

Die Gründe, warum sich Bewerber vom einen Tag auf den anderen nicht mehr melden, können vielfältig sein. Möglicherweise hat sich der Kandidat die Aufgaben in deinem Betrieb anders vorgestellt. Vielleicht war er mit den Arbeitszeiten oder dem Gehalt nicht einverstanden. Oder er hat sich bei mehreren Firmen beworben und inzwischen woanders zugesagt. Klar ist: Ihm ist es offenbar unangenehm, dir mitzuteilen, dass er sich gegen deinen Betrieb entschieden hat. Vielleicht fürchtet er sich auch vor unangenehmen Fragen. Rechtlich kannst du dich nicht dagegen wehren, dass Bewerber einfach den Kontakt abbrechen. Doch es gibt einige Möglichkeiten, mit denen du das Ghosting-Risiko reduzieren kannst.

Ein fairer Umgang zahlt sich aus

Grundsätzlich gilt: Wenn du respektvoll mit den Bewerbern umgehst und offen kommunizierst, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Kandidaten einfach untertauchen. Mit einer persönlichen E-Mail nach dem Vorstellungsgespräch, in der du dich auf die Stärken des Bewerbers beziehst, signalisierst du ehrliches Interesse. Oder wie wäre es stattdessen mit einer kurzen SMS? So hebst du dich von anderen Betrieben ab. Außerdem ist es hilfreich, wenn du dir bei der Kommunikation mit deinem Wunsch-Mitarbeiter nicht allzu viel Zeit lässt. Je mehr Zeit vergeht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass potenzielle Mitarbeiter bei einem anderen Betrieb fündig werden. Es kann sich daher lohnen, Bewerbungen nicht mehrere Wochen oder sogar Monate lang zu sammeln, sondern möglichst zeitnah einen Termin für ein Bewerbungsgespräch zu vereinbaren und dem Kandidaten dann auch zügig eine Rückmeldung zu geben.

Und schließlich ist eine ehrliche Kommunikation auch dann gefragt, wenn jemand nicht zu deinem Betrieb passt. Eine zügige und respektvolle Absage ist nicht nur eine Frage der Fairness. Es spricht sich herum, wie du mit deinen Bewerbern umgehst. Letztendlich kann also auch eine Absage positive Auswirkungen auf das Image deines Unternehmens haben und damit das Ghosting-Risiko senken.

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