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Bundesregierung beschließt 500 Millionen Paket zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

25.06.2020

Wer trotz Krise weiter ausbildet oder Azubis aus insolventen Betrieben übernimmt, wird mit bis zu 3.000 Euro Prämie gefördert

Am 24.06.2020 hat das das Bundeskabinett wichtige Eckpunkte für die sogenannte Azubi-Prämie beschlossen. Das Paket “Ausbildungsplätze sichern” hat ein Volumen von 500 Millionen Euro und soll besonders die Azubis schützen, die in einem durch die Corona Krise wirtschaftlich betroffenen KMU arbeiten.

Wie definiert die Bundesregierung “die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind”?

Die Azubi-Prämie richtet sich im Besonderen an die Ausbildungsbetriebe, die als KMU bis zu 249 Beschäftigte hat. Darüber hinaus gilt diese Prämie: “Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Davon ist auszugehen, wenn ein KMU in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.” (Quelle:https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html)

Welche Förderungen gibt es konkret?

Die Bundesregierung hat verschiedene Prämien mit verschiedenen Laufzeiten auf den Weg gebracht, um für die Zukunft die Zahl der Fachkräfte auf einem stabilen Niveau zu halten.
Diese beziehen sich auf neu geschaffene Ausbildungsplätze bezogen auf die Anzahl der Vorjahre, die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Unternehmen und die Vermeidung von Kurzarbeit. Pro Ausbildung wird immer nur eine Prämie gezahlt, auch wenn mehrere Bedingungen für die Ausbildung eintreffen.

  • 2.000 Euro für jeden für 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag

  • 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag im Vergleich zu den Vorjahren

  • 3.000 Euro für die Übernahme Auszubildender aus pandemiebedingt insolventen Betrieben
     

Bearbeitung der Anträge soll durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen

Die Ausarbeitung der Förderanträge soll nun zügig in den zuständigen Institutionen erarbeitet werden. Hieraus ergeben sich dann auch für Einzelfälle die Richtlinien und Umsetzungshinweise. Sobald es konkrete Formulare oder Umsetzungshinweise gibt, werden wir Sie auf unserer Seite weiter informieren.

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