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Ausländische Fachkräfte anwerben: Erweitere dein Team nicht nur auf fachlicher Ebene

15.01.2024

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht dir mehr Flexibilität bei der Suche nach Mitarbeitern aus Nicht-EU-Staaten.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht dir mehr Flexibilität bei der Suche nach Mitarbeitern aus Nicht-EU-Staaten.

Das Auftragsbuch ist voll und dein Fachbetrieb komplett ausgelastet– deshalb bist du auf der Suche nach Mitarbeitern, die deine Mannschaft verstärken. Das Anwerben von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland lohnt sich dabei nicht nur auf fachlicher Ebene. Um ausländische Mitarbeiter für dein Unternehmen zu begeistern, blickst du zudem über den Tellerrand von Papierkram und Gehalt hinaus.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da!

Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es seit November 2023 schrittweise einfacher, Mitarbeiter aus dem Nicht-EU-Ausland für deinen Fachbetrieb zu gewinnen. Neben einer allgemeinen Entbürokratisierung, stehen die vereinfachte Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Beschleunigung der Einreise-Verfahren im Fokus.

Fachkräfte mit berufspraktischer Erfahrung haben es ab März 2024 leichter, in Deutschland Fuß zu fassen und Teil deiner Mannschaft zu werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Anerkennungspartnerschaft für die Einreise und Beschäftigung:

  • Im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsabschlüsse mit einer Mindestausbildungsdauer von zwei Jahren und anerkannte Abschlüsse einer deutschen Auslandshandelskammer werden akzeptiert.
  • Eine formale Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist nicht notwendig.
  • Berufspraktiker können auch in nicht-reglementierten Berufen arbeiten.

Chancenkarte und Bluecard sorgen für eine weitere Vereinfachung

Chancenkarte und Bluecard sollen dafür sorgen, dass sich Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt begeistern und unbürokratischer integrieren.

Die Chancenkarte kommt Mitte 2024. Sie ist darauf ausgerichtet, Personen mit beruflichen Qualifikationen flexibel nach Deutschland zu holen. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Arbeitsangebot vorliegt. Die Chancenkarte basiert - ähnlich wie in Kanada - auf einem Punktesystem. Zu den insgesamt 12 Kriterien zählen unter anderem Berufserfahrung, Alter oder Sprachkenntnisse. Erreicht die Person mindestens 6 Punkte, darf sie in Deutschland ein Jahr nach einem Job suchen. Sie trägt aber eigenständig ihre Lebenshaltungskosten.

Die EU-Bluecard gibt es bereits länger. Sie richtet sich vor allem an akademisch ausgebildete Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Das Mindestgehalt wurde bereits von 58.400 Euro brutto/Jahr auf 43.800 Euro brutto/Jahr gesenkt. Dadurch erhalten mehr Personen die Möglichkeit, eine Bluecard zu bekommen.

Asylbewerber als Mitarbeiter beschäftigen

Für Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, öffnet sich der Arbeitsmarkt durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ebenfalls. Sobald entsprechende Qualifikationen und ein Jobangebot vorliegen, kann die Person eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen. Allerdings muss sie hierfür auch ihren Asylantrag zurückziehen.

Ausländische Fachkräfte für sich begeistern: Es geht um mehr als Bürokratie und Lohn!

Der neue Mitarbeiter aus dem Ausland ist gefunden und der Vertrag bereits unterschrieben. Du zeigst dabei, dass dir neben Fachwissen und Berufserfahrung ein offenes sowie integratives Betriebsklima wichtig sind. Mit gezielten Weiterbildungsangeboten und persönlicher Förderung baust du nicht nur eine Brücke zwischen Kulturen, sondern bindest die Mitarbeiter langfristig an dein Unternehmen.

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