03.12.2018
Foto: johannviloria/shutterstock.com
Übergangsfrist endet am 14. Dezember 2018
Bereits seit dem 1. Oktober 2016 ist Überspannungsschutz bei neuen elektrischen Anlagen sowie bei Änderungen oder Erweiterungen vorhandener elektrischer Anlagen Pflicht. Die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-443/-534 endet zum 14.12.2018. Überspannungsschutz ist somit auch im privaten Wohnungsbau sowie im kleinen Gewerbebau Pflicht.
Durch die Überarbeitung der Normen DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 haben sich die Anforderungen an den Überspannungsschutz wesentlich erhöht. Während die erstgenannte Vorschrift die Notwendigkeit der Installation von Überspannungsschutz-Einrichtungen regelt, geht es bei der zweiten darum, was bei der Auswahl und Installation dieser Einrichtungen zu beachten ist.
Anlagen, die nach dem 14. Dezember 2018 in Betrieb gehen, sind ausschließlich nach den beiden neuen Normen zu planen und zu errichten.
Zu Besuch bei der infoWEST der FAMO GmbH & Co. KG in Mönchengladbach
Nach längerer Krankheit nimmt dein Mitarbeiter seine Arbeit wieder auf. Du unterstützt ihn dabei mit verschiedenen Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.Nach längerer Krankheit nimmt dein Mitarbeiter seine Arbeit...
Unsere Leuchtenabteilung strahlt in neuem GlanzDie Büros der Leuchten- und Objektabteilung wurden renoviert. Die Wände sind neu gestrichen und ein neuer Teppich wurde verlegt.?
Setzt du das betriebliche Gesundheitsmanagement in deinem Fachbetrieb um, agierst du präventiv in den Bereichen Mitarbeitergesundheit, Leistung und Wohlbefinden.Setzt du das betriebliche Gesundheitsmanagement in deinem...