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So machen Sie die Kosten für Ihre Berufsbekleidung steuerlich geltend

28.05.2019

Foto: industryviews/ Shutterstock.com

Was fällt unter Berufsbekleidung und welche Kosten lassen sich absetzen?

Für Elektrofachbetriebe und Elektroniker ist das Tragen einer Berufs- oder Schutzbekleidung vorgesehen. Sobald Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet sind spezielle Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen, muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen. Anders ist es bei der klassischen Berufskleidung geregelt. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Aufwendungen entsprechend der Regelungen im Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag.  

Soweit ist alles klar. Bei den steuerlichen Fragen rund um Blaumann, Anzug und Co. sieht die Sache jedoch anders aus.

Das Finanzamt hat eine eigene Definition, was unter die Kategorie Berufs- oder Arbeitskleidung fällt. Sobald die Kleidung theoretisch auch im Alltag getragen werden kann, streicht das Finanzamt den Steuerabzug - ganz egal, ob diese Kleidung tatsächlich außerhalb der Arbeitszeit getragen wird. Normale Businesskleidung wie etwa Anzug und Kostüm, die bei offiziellen Terminen oder im Büro getragen werden, akzeptiert das Finanzamt nicht.

Wo ist die Grenze zwischen absetzbarer und privater Kleidung?

Die Grenzen zwischen absetzbarer und privater Kleidung sind oft fließend. Als typische Berufsbekleidung gehen Arbeitskittel, Warnwesten, Overalls, Helme oder Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen durch. Auch Arbeitshandschuhe und Arbeitsstiefel werden akzeptiert.  

Die Zunftkleidung des Schornsteinfegers, des Bäckers, des Zimmerers oder des Dachdeckers geht in der Regel ebenfalls durch sowie eine einheitliche Kleidung mit einem Firmenemblem. Dieser muss aber prominent und gut sichtbar draufgedruckt oder aufgenäht sein. Ansonsten sind die Kosten selbst zu tragen.

Reinigungskosten absetzen

Wer seine Berufsbekleidung in die Wäscherei zur Reinigung bringt, sollten seine Belege gut aufbewahren, denn diese Kosten lassen sich absetzen. Wichtig ist, dass auf der Rechnung das gereinigte Kleidungsstück vermerkt ist. Auch die Aufwendungen fürs Säubern in der eigenen Waschmaschine sind absetzbar. Diese Aufwendungen beziehen sich nicht nur auf das verbrauchte Wasser, den Strom oder das Pulver – sondern auch auf die Abnutzung wie auch die Wartung der Maschine. Diese Kosten lassen sich schwer ermitteln und dürfen deshalb geschätzt werden. Übrigens, die Anschaffungskosten der Waschmaschine können über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden.

Pauschalbeträge statt Rechnerei

Wer keine Lust auf das Sammeln von Belegen und die Rechnerei hat, kann alternativ einen Pauschalbetrag von 110 Euro in seine Steuererklärung eintragen. Dies geht aber nur, wenn der Antragsteller tatsächlich Aufwendungen für klassische Arbeitskleidung zu tragen hat (Anschaffungs- wie auch die Reinigungskosten und Reparatur).

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