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Mindestvergütung für Azubis ab 2020

16.05.2019

Foto: Africa Studio/Shutterstock.com

 

Bundeskabinett beschließt eine Mindestausbildungsvergütung für Lehrlinge und stimmt damit das Handwerk kritisch

Der Mindestlohn für Auszubildende soll zukünftig staatlich geregelt werden. So gelten für Ausbildungsverträge ab Januar 2020 eine Untergrenze von 515 Euro. Laut Gesetzentwurf erhöht sich 2021 die Vergütung im ersten Lehrjahr auf 550 Euro, 2022 auf 585 und 2023 auf 620 Euro. Auch im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt der Mindestlohn – im zweiten Lehrjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 und im vierten um 40 Prozent. Demnach ist im vierten Lehrjahr mit einer Ausbildungsvergütung von 868 Euro zu rechnen.

Bildungsministerin Anja Karliczek sprach von einer "ausgewogenen Mindestvergütung" für Verträge außerhalb der Tarifbindung. Nach ihren Angaben sind zwischen zehn und elf Prozent der Betriebe von der Mindestausbildungsvergütung betroffen.

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte, mit den Plänen werde "gerade in Ostdeutschland und bei nicht tarifgebundenen Unternehmen" die Ausbildung attraktiver gemacht.

Viele Gewerkschaften gegen die Mindestvergütung

Die neue Reform steht bei vielen Gewerkschaften und Berufsverbänden in der Kritik. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht die neue Regelung weniger positiv und erklärt, dass die Höhe von Azubi-Vergütungen "allein Sache der Sozialpartner sein" sollte. Eine bundesweit einheitliche, staatlich festgelegte Mindestvergütung "wird der ganz unterschiedlichen Situation der Betriebe nicht gerecht". Besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen könnten mit der neuen Mindestvergütung für Auszubildende belastet werden.

Auch die Gewerkschaft Verdi forderte Nachbesserungen bei der Höhe der Mindestausbildungsvergütung und des Geltungsbereiches.

Weitere Neuerungen

Neben der Azubi-Mindestvergütung, werden künftig auch klare Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung eingeführt. Damit soll eine internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung gesichert werden. So werden es zukünftig die Fortbildungsabschlüsse "geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" geben.

Außerdem soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden, wie Geflüchteten und Menschen mit Behinderungen.

Quelle: www.ntv.de

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