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Licht und Orientierung auf dem Weg ins Freie

26.06.2017

Foto: licht.de

 

Nach einem Blackout springt die Sicherheitsbeleuchtung ein

Ob Extremwetterlage, Feuer oder Cyberattacke – wenn der Strom ausfällt und es dunkel wird, sind Menschen gefährdet. Obwohl Deutschland in Europa über eines der zuverlässigsten Stromnetze verfügt, kam es auch 2015 zu 704 Störfällen. Dann sorgt die Not- und Sicherheitsbeleuchtung dafür, dass Menschen ein Gebäude gefahrlos verlassen können. Die Sicherheitsbeleuchtung hat zwei Funktionen, erklärt die Brancheninitiative licht.de: Wenn der Strom ausfällt, zeigt sie die kürzeste Strecke bis zum nächsten Ausgang an. Und sie sorgt für Licht auf dem Weg dorthin.

Wann ist Sicherheitsbeleuchtung ein Muss?

Sicherheitsbeleuchtung gibt es fast in jedem öffentlichen Gebäude und an zahlreichen Arbeitsplätzen. Sie muss dann installiert werden, wenn bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes nicht gewährleistet ist. An Notausgängen entlang des Flucht- und Rettungsweges müssen alle Rettungszeichen hinterleuchtet oder beleuchtet sein. Vorteil von Leuchten gegenüber Schildern ist, dass keine Anregungsbeleuchtung benötigt wird. Zudem sind weitere sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandbekämpfungseinrichtungen und potenzielle Gefahrenstellen wie Treppen zu kennzeichnen. Verantwortlich dafür ist der Betreiber des Objektes.

Zusätzlich zu Rettungszeichenleuchten werden Leuchten benötigt, die den Fluchtweg ausleuchten. Entweder durch eigenständige Sicherheitsleuchten, deren Lichtverteilung auf diese Aufgabe abgestimmt ist, oder mit Leuchten, die sonst für die Allgemeinbeleuchtung zuständig sind (z. B. Spiegelrasterleuchten) und bei Netzausfall als Sicherheitsleuchte fungieren.

Mit moderner Technik Kosten senken?Energieeffiziente Lichtquellen wie LEDs sparen Strom-, Wartungs- und Betriebskosten. LEDs sind aufgrund ihrer Effizienz, Langlebigkeit und geringen Größe Standard in Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen. Eine zentrale Überwachung der Anlage, auch per Fernzugriff, erleichtert die Revision, spart Zeit, Personal und Kosten. Bei der Errichtung einer Anlage sind die Normen zu den lichttechnischen und elektrotechnischen Anforderungen, zum Arbeitsschutz und Baurecht zu beachten – insbesondere DIN EN 1838 und DIN EN 7010. Weitere Informationen bietet die Brancheninitiative licht.de in ihrer Fachpublikation licht.wissen 10 „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“ und auf www.licht.de.

Quelle: licht.de

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