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Höhere Kfz-Steuer auf leichte Nutzfahrzeuge

03.04.2019

Foto: shutterstock.com/WAYHOME studio

 

Wann sich der Einspruch bei einem zu hohen Kfz-Steuerbescheid lohnt

Seit einigen Wochen verschickt der Zoll geänderte Kfz-Steuerbescheide, in denen leichte Nutzfahrzeuge erstmals als Pkw besteuert werden. Dies kann für Fahrzeughalter einen jährlichen Zusatz von mehreren hundert Euro pro Fahrzeug bedeuten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt davor, dass die Neueinstufungen teils auf fehlerhaften Daten beruhen und rät zum Einspruch.

Wann sich der Einspruch bei einem zu hohen Kfz-Steuerbescheid lohnt

Im Handwerk werden leichte Nutzfahrzeuge gerne genutzt. Daher sollten gerade Handwerksbetriebe ihren Kfz-Bescheid gründlich prüfen.

Für die Einstufung als Pkw entscheidend ist, ob das Fahrzeug überwiegend der Personenbeförderung dient oder als Nutzfahrzeug eingesetzt wird. Dabei kommt es auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. Nach § 2 Abs. 2a KraftStG in der Fassung zum 1. Juli 2010 darf die für die Personenbeförderung bestimmte Bodenfläche nicht größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs sein.

Trifft dies nicht auf Sie zu, sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Der Bund der Steuerzahler rät zusätzlich zum Einspruch, Bildermaterial vom Innenraum des Fahrzeugs beizufügen. Sollte der Zoll die Bilder nicht als Nachweis anerkennen, kann das Fahrzeug der Zollverwaltung zur Vermessung vorgeführt werden.

Auch die Anzahl der Sitzplätze ist maßgebend

Laut dem Steuerrecht dürfen nur solche Nutzfahrzeuge als Pkw eingestuft werden, die neben dem Fahrersitz über drei bis acht Sitzplätze verfügen. Bei der Berechnung der Steuerbescheide übernehmen die Zollbehörden jedoch die von der Zulassungsbehörde bescheinigte maximal mögliche Sitzplatzanzahl beim jeweiligen Fahrzeugmodell und nicht die tatsächlich vorhandenen Sitzplätze.

Verfügt Ihr Fahrzeug tatsächlich weniger als vier Sitzplätze, können Sie die in der Zulassung eingetragene höhere Sitzplatzanzahl durch die Zulassungsstelle kostenpflichtig ändern lassen. Die neuen Daten werden automatisch an die Hauptzollämter übermittelt. So können betroffene Fahrzeughalter auch durch Änderung der Fahrzeugpapiere eine höhere Pkw-Steuer abwenden.

Problematisch wird es, wenn in dem Fahrzeug Befestigungsmöglichkeiten für weitere Sitze vorhanden sind. In solch einem Fall müssen Fahrzeughalter diese Möglichkeiten dauerhaft unbrauchbar machen und durch ein entsprechendes (TÜV-)Gutachten bei der Zulassungsbehörde belegen. Erst dann können die tatsächliche Sitzplatzanzahl und der Kfz-Steuerbescheid angepasst werden.

Was steckt hinter den geänderten Kfz-Steuerbescheiden?

Im Jahr 2012 wurde eine Gesetzesänderung veranlasst mit dem Ziel, die steuerliche Begünstigung von Pick-ups einzuschränken. Seitdem ist es möglich, dass als Lkw zugelassene Fahrzeuge mit dem höheren Pkw-Satz besteuert werden. Diese Gesetzesänderung wurde von den zuständigen Behörden allerdings nicht konsequent umgesetzt. Aus diesem Grund gleicht nun der Zoll die Angaben der Straßenverkehrsbehörden automationsgestützt ab. Da keine ergänzende manuelle Prüfung der Daten stattfindet, kommt es in einigen Fällen zu einer falschen Einstufung des Fahrzeuges.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

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