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Fördergeld für E-Tankstellen

27.02.2017

Foto: andrea lehmkuhl/shutterstock.com

Ab dem 1. März 2017 können Unternehmen Anträge stellen

Wer ein Elektroauto fährt, hat es bisher schwer gehabt. Denn die Ladestationen für E-Autos in Deutschland sind nach wie vor begrenzt. Mit dem neuen Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur in der Bundesrepublik soll sich das nun ändern. Ob eigene Elektroflotte oder Kundenparkplätze: Das Mitmachen zahlt sich aus. Denn die Ausgaben können vom Staat mit bis zu 40 Prozent gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ausbau einer öffentlich zugänglichen Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) sowie einer öffentlich zugänglichen Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt). Bis Ende April kann die Förderung dabei wie folgt beantragt werden:

Anträge bis Ende April

Ab dem 1. März 2017 können Unternehmen Anträge stellen. Das BMVI wird nach Ablauf der Förderphase einen zweiten Förderaufruf starten. Die Höhe der Förderung nach April ist allerdings noch nicht bekannt.

Wer sich für eine Förderung entscheidet, sollte mit dem Bauvorhaben allerdings noch warten. Denn um das Fördergeld zu kassieren, darf mit dem Bau der Ladestationen erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden. Immerhin: Die Planung und Genehmigungsverfahren dürfen schon im Vorfeld der Bewilligung gestartet werden.

Förderung auch für bestehende Ladestationen

Von dem Zuschuss der Bundesregierung können auch Unternehmer profitieren, die bereits vor dem Förderprogramm Ladestationen errichtet haben. Denn wer nachweisen kann, dass mit der Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten ein grundsätzlicher Mehrwert entsteht, kann auch diese Kosten geltend machen.

Quelle: Mittelstandsverbund

Informationsblatt des BMVI

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