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Drohen Abmahnungen für Whatsapp-Nutzer?

13.09.2017

Originalfoto: Maram/shutterstock.com

 

Ein aktueller Gerichtsbeschluss verunsichert Chefs, Mitarbeiter und Kunden

Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging.

Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind.

Gericht sieht Abmahngefahr

Datenschützer sehen bereits seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, dass WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch auf sämtliche im Smartphone gespeicherten Kontakte zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Doch auch wenn es sich um eine für andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt, hat das Urteil Signalwirkung. Denn auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr.

Weiterführende Links zu dem Urteil:
handwerk.com
Das Urteil
taz
t3n

Lesen Sie zum Thema WhatsApp in der Business-Kommunikation in der nächsten IMPULSE 5/2017.

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