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Altersvorsorge: Arbeiten bis zum Umfallen? Lieber frühzeitig absichern!

13.12.2022

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit ergeben sich oft auch Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge zu stärken.

Arbeitnehmer sind im Rahmen der gesetzlichen Einrichtungen versichert - Selbstständige hingegen müssen selbst aktiv werden, da sie keiner gesetzlichen Altersvorsorge-Pflicht unterliegen. Wollen sie Ihren Lebensabend finanziell unbeschwert genießen, müssen sie also selbst für ihren finanziellen Ruhestand vorsorgen – und auch hier gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser!

Doch die Realität sieht leider erschreckend anders aus: Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, bei denen der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen.

Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen. Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber.

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.

Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Politik plant eine Altersvorsorgepflicht. Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind – solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Es ist vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können. Diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung „insolvenz- und pfändungssicher“ sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen: eine Basis- oder Rüruprente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.

Private Altersvorsorge

Ob gesetzlich versichert oder nicht: Das allein reicht nicht aus, um einen finanziell unbeschwerten Lebensabend zu genießen. Auch als Selbstständiger sollten Sie zusätzlich noch privat vorsorgen. Da die gesetzliche Rente nur etwa die Hälfte des Durchschnittsverdienstes abdeckt, ist eine private Altersvorsorge unbedingt zu empfehlen, um die drohende Versorgungslücke zu schließen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Nachfolgend möchten wir Ihnen zwei attraktive und höchstinteressante Vorsorgeformen kurz vorstellen.

Basisrente oder auch „Rürup-Rente“

Versicherungen, die dem Zweck der Altersabsicherung dienen, werden vom Staat steuerlich gefördert. Die Basisrente oder auch „Rürup-Rente“ ist überhaupt erst zu dem Zweck geschaffen worden, Selbstständigen und Freiberuflern ein attraktives Modell zur Altersvorsorge anzubieten. Der Sparvorgang verringert die aktuelle Steuerlast. Sowohl regelmäßige Beiträge wie auch unregelmäßige Zahlungen sind zulässig. Die späteren Renten werden nachgelagert besteuert.

Diese Altersvorsorgeform hat nur ein Ziel: die höchstmögliche Rente. Dafür setzt sie in der Ansparphase auf schlankere Garantien. Das schafft wertvolle Ressourcen und die Chance eine bessere Rendite zu erzielen. Zum vereinbarten Rentenbeginn steht Ihnen eine Mindestgarantie für Ihre lebenslange garantierte Mindestrente zur Verfügung. Sie wissen also schon heute, wie hoch Ihre Rente in Zukunft sein wird.

Beitragsanpassungen sind möglich. Je nach Lebenssituation können Sie die Höhe der Zahlungen anpassen – nach oben oder unten. So können Sie einerseits mehr in Ihre Basis-Rentenversicherung einzahlen, aber auch bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten Ihre Beiträge stunden.

Unterstützungskasse

Insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten stellt die sogenannte „Unterstützungskasse“ eine höchstinteressante Form der Altersvorsorge dar.

Seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umwandlung eines Teiles seines Lohns oder Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. D. h. der Arbeitnehmer – also bspw. auch angestellte Geschäftsführer – hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung.

Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer (zum Beispiel auch dem Gesellschafter-Geschäftsführer) Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse zu. Träger der Versorgung ist die Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Versorgungsleistungen können im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Die Mittel für die Beitragszahlung dieser Versicherungen stellt das Unternehmen durch laufende Beiträge bereit.

Welche weiteren Argumente sprechen für die Unterstützungskasse? 

  • Auslagerung von Versorgungsrisiken
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Keine bilanziellen Auswirkungen
  • Beiträge sind in vollem Umfang Betriebsausgaben
  • Periodengerechte Finanzierung durch laufende monatliche Beitragszahlungen
  • eine einmalige Kapitalausschüttung ist möglich (Versteuerung § 22 EStG Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Fünftelungsregelung / Steuerbegünstigung)

Fazit

Als Selbstständige oder Freiberufler sind Sie in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert. Sie erwerben weder einen Anspruch auf gesetzliche Rente, noch sind Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit über die Erwerbsminderungsrente abgesichert. Gehen Sie in eine Selbstständigkeit, sollten Sie auch die private Altersvorsorge in diesem Zusammenhang mit höchster Priorität angehen.

Wer also keine Lust hat sprichwörtlich „bis zum Umfallen zu arbeiten“, der muss sich dringend mit dem Thema der Altersvorsorge beschäftigen.

Der VGV Versicherungsmakler ist für Sie der erste Ansprechpartner rund um die Themen „Versicherung & Vorsorge“. Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an unseren Partner.

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