Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

Wir haben hier für einen starken Partner an unserer Seite, es gibt regelmäßige unverbindliche Beratungstermine mit mit unserem Partner.

   

Neben dem Monatsgehalt zahlen wir auf Wunsch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Ablauf der Probezeit zusätzlich monatlich vermögenswirksame Leistungen (nach den Bestimmungen des fünften Vermögensbildungsgesetzes). Auszubildende können nach dem ersten Jahr vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen. 

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